Bereits in der Vergangenheit waren Gutscheinpartner berechtigt, ein Zapfengeld zu verrechnen, sofern nur Leitungswasser konsumiert wurde. Nun wurde dies durch eine Konsumationspflicht ersetzt, zumal die meisten Gäste ohnehin kostenpflichtige Getränke konsumieren.
Nur so kann das Personal die Bestellung gleich korrekt mit Vergünstigung im Kassensystem erfassen, damit eine schnelle und reibungslose Gutscheineinlösung gewähr-leistet ist. Andernfalls sind für Dich wie auch für das Personal vermeidbare und zeitaufwändige Stornierungen nötig.
Ihr geht zu zweit essen. Das günstigere oder gleichwertige Hauptgericht ist gratis (siehe Nutzungsbedingungen). Sollte nun das günstigere bzw. gleichwertige Hauptgericht, den Wert von CHF 28.- überschreiten, wird auf der Rechnung der Betrag von CHF 28.- abgezogen.
Das Schweizer Recht verbietet «2 für 1 Angebote» auf Spirituosen und Alcopops.
Da sich Öffnungszeiten auch während einer laufenden Ausgabe ändern können, veröffentlichen wir sie nur online auf prozentbuch.ch sowie in der prozentbuch-App. Am schnellsten gelangst Du zu den Öffnungszeiten mittels Scannen des QR-Codes auf den Gutscheinrückseiten.
Nein. Technisch ist es nicht möglich, gedruckte Gutscheine aus dem Buch in irgendeiner Form in die App zu übertragen. Gutscheinpartner könnten bspw. nicht wissen, ob ein gedruckter Gutschein noch gültig ist oder bereits via App eingelöst wurde.
Das prozentbuch ist übertragbar, allerdings nicht einzelne, lose Gutscheine. Sie verlieren ihren Wert, wenn sie vorzeitig aus dem prozentbuch getrennt werden.
Rechtlich gesehen darfst Du das. Allerdings wird es weder von uns, noch von unseren Gutscheinpartnern geschätzt.
Nein, das ist nicht erlaubt, denn lose Gutscheine verlieren Ihren Wert. Gutscheine müssen immer in Verbindung mit dem prozentbuch eingelöst werden.